Herzlich Willkommen
Schön, dass Sie meine Internetseite gefunden haben. Ich bin Dr. med. Katja Hölter, Ärztin und zertifizierte Schmerztherapeutin nach Liebscher & Bracht. Neben meiner Tätigkeit in der Frauenarztpraxis Wolfsburg biete ich in meiner Privatpraxis die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht an sowie Beratungen rund um das Thema Gesundheit und Prävention.
Nachfolgend können Sie sich über meine Leistungen informieren und mehr über mich und meine Motivation erfahren.
Meine Leistungen
Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht
Mit Hilfe einer manualtherapeutischen Technik, der Osteopressur, werden gezielt Alarmschmerz-Rezeptoren in der Knochenhaut gedrückt, so dass sich muskulär-fasziale Spannungen normalisieren. Anhand dieser Methode lassen sich akute und chronische Schmerzen im Bewegungssystem effektiv behandeln.
Beweglich und schmerzfrei in der Schwangerschaft
Die meisten Schmerzzustände in der Schwangerschaft entstehen aufgrund muskulär-faszialer Ungleichgewichte, welche sich mit der Osteopressur und den therapeutischen Funktionsdehnungen positiv beeinflussen lassen. Die zugehörigen Dehnungsübungen helfen Ihnen, wieder beweglicher zu
werden.
Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht
Durch gezielte Bewegungsformen und Bewegungsabläufe können Schmerzen und Erkrankungen des Bewegungssystems vorgebeugt oder nach erfolgter Therapie die Gesundung unterstützt werden. Die Bewegungstherapie ist für alle geeignet, die aktiv an der eigenen Beweglichkeit und Schmerzfreiheit arbeiten wollen.
Gesundheitsberatung
In meinem Konzept der ganzheitlichen Schmerztherapie spielt die Ernährung eine große Rolle. Neben der Ernährungsberatung informiere ich Sie zu Themen rund um die (Frauen)-gesundheit incl. moderner Laboranalysen.
Kontakt
Schreiben Sie mir über das Kontaktformular, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten. Sie können mich auch telefonisch kontaktieren. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf meiner Mailbox, ich rufe Sie gerne zurück.
HINWEIS: Meine Praxis ist eine privatärztliche Praxis, d.h. privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gesetzlich versicherte Patienten können die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.